ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
des Tischler- und Schreinerhandwerks
(Stand 01.03.2025) für Werk-, Bau- u. Dienstleistungsverträge mit
Verbrauchern (§ 13 BGB)
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen, Werk- und Bauvertragsleistungen sowie sonstigen Dienstleistungen des Tischler-/Schreiner- oder Montagebetriebs (Auftragnehmer) für Verbraucher gemäß § 13 BGB (Auftraggeber).
1.2 Individuelle Vertragsabreden zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen) haben Vorrang vor entgegenstehenden Klauseln dieser AGB.
2. Angebote und Unterlagen des Auftragnehmers
2.1 Der Auftragnehmer kennzeichnet unverbindliche Angebote entsprechend oder mit dem Zusatz „freibleibend“. Befristete Angebote enthalten die Bindungsdauer.
2.2 Zeichnungen, Eigenschafts- und werbliche Aussagen des Herstellers zu Produkten und Materialien werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer sie sich ausdrücklich zu eigen macht.
2.3 Angebote, Kalkulationen, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen, Kostenanschläge und andere Unterlagen des Auftragnehmers dürfen ohne Zustimmung weder geändert noch vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Kommt kein Vertrag zustande, hat der Auftraggeber die Unterlagen einschließlich Kopien auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Ist dies durch Verschulden des Auftraggebers unmöglich, haftet er dem Auftragnehmer auf Ersatz des hierdurch nachweislich entstandenen Schadens.
3. Leistungsstörungen und Mitwirkung des Auftraggebers
3.1 Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, wenn er seine Leistung aufgrund von Umständen nicht erbringen kann, die aus der Sphäre des Auftraggebers stammen (z. B. mangelhafte Baustellenvorbereitung, fehlende Materialien, unzureichende Baustellen-Infrastruktur, Verzögerungen anderer Gewerke).
3.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass während der Arbeiten Strom, Wasser, Beleuchtung und geeignete Lagerflächen bereitstehen und der Zugang zur Baustelle ungehindert möglich ist.
3.3 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, müssen die Fahrzeuge des Auftragnehmers direkt an das Gebäude/Objekt heranfahren können. Treppen müssen passierbar sein. Entstehen Mehrkosten durch erschwerte Anfahrt oder Zeitverlust, ist eine gesonderte Vergütung zu vereinbaren.
3.4 Der Auftraggeber beschafft erforderliche Genehmigungen und behördliche Erlaubnisse rechtzeitig und auf eigene Kosten.
3.5 Auftragnehmer und Auftraggeber haben in gesetzlich vorgesehenen Fällen das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.
4. Vertragspreise und Änderungen der Geschäftsgrundlage
Sind zwischen Vertragsschluss und Leistungsbeginn mehr als vier Monate vergangen, ohne dass der Auftragnehmer dies zu vertreten hat, und haben sich Material- und/oder Lohnkosten im Vergleich zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses um mehr als 3 % erhöht oder verringert, kann jede Vertragspartei ergänzende Verhandlungen verlangen, um eine angemessene Anpassung der vereinbarten Preise zu erzielen.
5. Eigentumsvorbehalt
Soweit kein Eigentumsvorbehalt nach § 946 ff. BGB eintritt, verbleiben die zur Vertragserfüllung gelieferten Gegenstände bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers.
6. Leistungshindernisse
Wird die Leistung durch unvorhersehbare, außergewöhnliche Umstände gehindert, die der Auftragnehmer trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden kann (z. B. höhere Gewalt, Streiks, Energie- oder Materialknappheit, Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Maßnahmen), verlängert sich die Leistungsfrist angemessen.
7. Annahmeverzug des Auftraggebers
Kann die Leistung nicht zum vereinbarten Termin erfolgen, weil der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungshandlungen unterlässt, kann der Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung gemäß § 642 BGB verlangen.
8. Kündigung des Auftraggebers
Kündigt der Auftraggeber den Vertrag ohne wichtigen Grund, erhält der Auftragnehmer neben der Vergütung für bereits erbrachte Leistungen eine Kündigungsentschädigung von 10 % der Vergütung für den noch ausstehenden Leistungsteil.
9. Abnahme der Leistung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachten Werk- und Bauvertragsleistungen abzunehmen, sobald sie im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurden.
10. Vergütung
Rechnungen sind sofort nach Zugang fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
11. Mängelgewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften (§ 634a BGB). Für Bauwerke beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre ab Abnahme.
12. Haftung auf Schadensersatz
Der Auftragnehmer haftet nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
13. Wartungs-, Kontroll- und Pflegehinweise
Für die dauerhafte Funktion der Bauteile sind regelmäßige Wartungsarbeiten erforderlich.
14. Widerruf
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu.
Widerruf ist zu richten an:
Tischlerei Schröder GmbH & Co. KG
Hauptstr. 12-14
21702 Ahlerstedt-Ottendorf
Telefon: (04166) 3 84
Telefax: (04166) 77 75
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
15. Streitbeilegung
Der Auftragnehmer ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
16. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden gemäß DSGVO verarbeitet.
17. Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
© Tischler Schröder Deutschland
Stand: 30.04.2025

