ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
des Tischler- und Schreinerhandwerks
(Stand 01.03.2025)
(für Werk-, Bau- u. Dienstleistungsverträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB))
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen, Werk- und Bauvertragsleistungen sowie sonstigen Dienstleistungen des Tischler-/Schreiner- oder Montagebetriebs (Auftragnehmer) für Verbraucher gemäß § 13 BGB (Auftraggeber).
1.2 Individuelle Vertragsabreden zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen) haben Vorrang vor entgegenstehenden Klauseln dieser AGB.
2. Angebote und Unterlagen des Auftragnehmers
2.1 Der Auftragnehmer kennzeichnet unverbindliche Angebote entsprechend oder mit dem Zusatz „freibleibend“. Befristete Angebote enthalten die Bindungsdauer.
2.2 Zugesicherte Eigenschaften und verbindliche Aussagen des Herstellers zu Produkten und Materialien werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer sie sich ausdrücklich zu eigen macht.
2.3 Angebote, Kalkulationen, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen, Kostenanschläge und andere Unterlagen des Auftragnehmers dürfen ohne Zustimmung weder geändert noch vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Kommt kein Vertrag zustande, sind die Unterlagen einschließlich Kopien unverzüglich zurückzugeben. Ist dies durch Verschulden des Auftraggebers unmöglich, haftet er gegenüber dem Auftragnehmer auf Ersatz des hierdurch nachweislich entstandenen Schadens.
3. Leistungsausführung und Mitwirkung des Auftraggebers
3.1 Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, wenn er seine Leistung aufgrund von Umständen nicht erbringen kann, die aus der Sphäre des Auftraggebers stammen (z. B. mangelnde Baufreiheit, fehlendes oder mangelhaftes beigestelltes Material, unzureichende Baustellen-Infrastruktur) oder auf Verzögerungen von Vorwerken, höheren Gewalt oder anderen außerhalb seines Einflussbereiches liegenden Ursachen beruhen.
3.2 Der Auftraggeber stellt auf eigene Kosten sicher, dass während der Arbeiten Strom, Wasser, Beleuchtung und geeignete Lagerflächen bereitstehen und der Zugang zur Baustelle ungehindert möglich ist. Kann dies nicht gewährleistet werden, hat der Auftragnehmer Verzögerungen und Mehraufwand nicht zu vertreten.
3.3 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, müssen die Fahrzeuge des Auftragnehmers in seiner Beauftragten direkt an das Gebäude/Objekt heranfahren und dort entladen werden. Für Transporte über das Grundstück hinaus stellt der Auftraggeber geeignete Transportmittel bereit. Treppen müssen passierbar sein. Entstehen Mehrkosten durch erschwerte Anfahrt oder verzögerte Transportwege, ist eine gesonderte Vergütungsvereinbarung zu treffen.
3.4 Der Auftraggeber beschafft erforderliche Genehmigungen und behördliche Erlaubnisse rechtzeitig und auf eigene Kosten.
3.5 Auftragsänderungen und Nachträge bedürfen grundsätzlich der Textform.
4. Vertragspreise und Änderungen der Geschäftsgrundlage
Sind zwischen Vertragsschluss und Leistungsbeginn mehr als vier Monate vergangen, ohne dass dies der Auftragnehmer zu vertreten hat, und haben sich die Material- oder Lohnkosten im Vergleich zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses um mehr als 3 % erhöht oder verringert, kann jede Vertragspartei ergänzende Verhandlungen verlangen, um eine angemessene Anpassung des vereinbarten Preises unter Berücksichtigung von Treu und Glauben (§ 313 BGB) zu erreichen.
5. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Stoffe und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber darf sie bis dahin weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Wird ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt oder eröffnet, hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich zu benachrichtigen.
6. Leistungshindernisse
Wird die Leistung durch unvorhersehbare, außergewöhnliche Umstände gehindert, die der Auftragnehmer trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden kann – insbesondere durch Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien oder vergleichbare Ereignisse –, verlängert sich die Leistungsfrist angemessen.
7. Annahmeverzug des Auftraggebers
Kann die Leistung nicht zum vereinbarten Termin erfolgen, weil der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungshandlungen unterlässt oder in Annahmeverzug gerät, kann der Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung nach § 642 BGB verlangen.
8. Kündigung des Auftraggebers, Entschädigungspflicht
Kündigt der Auftraggeber den Vertrag ohne wichtigen Grund, erhält der Auftragnehmer neben der Vergütung für bereits erbrachte Leistungen eine Kündigungsentschädigung von 10 % der Vergütung für den noch ausstehenden Leistungsteil. Der Auftraggeber kann nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Auftragnehmer kann eine höhere Entschädigung verlangen, sofern er einen höheren Schaden nachweist.
9. Abnahme der Leistung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachten Werk- und Bauvertragsleistungen abzunehmen, sobald und sofern diese im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurden. Eine Abnahme darf wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden (§ 640 Abs. 2 BGB).
10. Vergütung
10.1 Nach Erbringung der Dienste oder Abnahme des Werkes ist die Rechnung des Auftragnehmers nach Zugang sofort fällig, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
10.2 Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Auftragnehmers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
11. Mängelgewährleistung und Verjährungsfristen
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften der §§ 634a ff. BGB mit den dort geregelten Verjährungsfristen sowie den im Dokument aufgeführten Besonderheiten für Werk- und Bauleistungen.
12. Haftung auf Schadensersatz
12.1 Der Auftragnehmer haftet auf Schadensersatz – unabhängig vom Rechtsgrund – nur:
- a) bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch ihn, seinen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie bei fahrlässiger Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit;
- b) bei arglistig verschwiegenen Mängeln;
- c) bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Werkes;
- d) nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.
12.2 Der Auftragnehmer haftet auch bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf), jedoch ist bei einfacher Fahrlässigkeit die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern keine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt.
13. Wartungs-, Kontroll- und Pflegehinweise
13.1 Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber darauf hin, dass für die dauerhafte Funktion der Bauteile Wartungsarbeiten erforderlich sind, insbesondere:
- a) Kontrolle und ggf. Schmierung von Beschlägen und beweglichen Bauteilen,
- b) regelmäßige Kontrolle von Abdichtungsfugen,
- c) Nachbehandlung von Anstrichen innen und außen je nach Lack-, Farb- oder Lasurart, Witterungseinfluss und Nutzung. Solche Arbeiten sind nur Bestandteil des Auftrags, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Unterlassene Wartungsarbeiten können Lebensdauer und Funktion beeinträchtigen, ohne Mängelansprüche zu begründen.
13.2 Der fachgerechte Einbau moderner Fenster und Außentüren verbessert die energetische Qualität des Gebäudes und kann erhöhte Anforderungen an das Lüftungsverhalten erforderlich machen. Raumluftqualität und Vermeidung von Schimmelpilzbildung sind zusätzliche Be- und Entlüftungsanforderungen. Die Erstellung und Umsetzung eines Lüftungskonzepts ist nicht Bestandteil dieses Auftrags.
13.3 Der Auftraggeber ist für geeignete klimatische Bedingungen (Luftfeuchtigkeit, Temperatur) zum Schutz und Erhalt der Bauteile (z. B. Fenster, Treppen, Parkett) verantwortlich.
14. Widerruf
Ausschließlich für den Fall, dass dem Auftraggeber aufgrund gesetzlicher Vorschriften ein Widerrufsrecht als Verbraucher zusteht, gilt Folgendes:
Sie haben das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie den Auftragnehmer
Tischlerei Schröder GmbH & Co. KG
Hauptstr. 12-14
21702 Ahlerstedt-OttendorfTelefon: (04166) 3 84
Telefax: (04166) 77 75
E-Mail:
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief, E-Mail oder Telefax) über Ihren Entschluss informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht die rechtzeitige Absendung der Erklärung aus.
Bei einem Wiederrruf sind folgende Informationen mit anzugeben:
- Name und Anschrift des Auftragnehmers
- Erklärung des Widerrufs
- Beschreibung der beauftragten Leistung
- Bestelldatum / Erhalt der Leistung
- Name und Anschrift des Auftraggebers
- Datum
- Unterschrift (bei Erklärung auf Papier)
Folgen des Widerrufs
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind empfangene Leistungen zurückzugewähren. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten, soweit der Auftraggeber ausdrücklich verlangt hat, dass mit der Ausführung der Arbeiten bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften der §§ 355 ff. BGB.
15. Streitbeilegung
Der Auftragnehmer ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
16. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten des Auftraggebers (z. B. Name, Anschrift, Kommunikationsdaten) werden vom Auftragnehmer ausschließlich verarbeitet, soweit dies zur Vertragsdurchführung und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
Die Verarbeitung erfolgt nach den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies gesetzlich zulässig oder zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
17. Anwendbares Recht
Für den Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht.
Unberührt bleiben jedoch zwingende gesetzliche Vorschriften – insbesondere EU-rechtliche Bestimmungen – zum Schutz des Verbrauchers, soweit der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat hat.

